Betriebsdichtheitsüberprüfung lt. ÖNORM B8201

Die Dichtheitsüberprüfung lt. ÖNORM B8201 trägt wesentlich zur Betriebssicherheit Ihrer Abgasanlage und somit auch zum vorbeugenden Brandschutz bei. Aber auch die reibungslose Funktionsweise jeder Anlage ist wesentlich davon abhängig. 

Wann ist die Dichtprüfung lt. ÖNORM durchzuführen?

1. Bei neu errichteten Abgasanlagen
2. Bei Neuanschluss oder Austausch der Feuerstätte.
3. Neuerrichtung einer Anschlussstelle oder einer Reinigungsöffnung
4. In einem Schadensfall (z. B. Rauchfangbrand, Erschütterungen, etc.)
5. Nach Instandsetzung einer sanierten Abgasanlage.
6. Periodische Überprüfung:

Alle benützten Abgasanlagen sind nach ÖNORM B8201 periodisch vom Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigten der Abgasanlage auf ihre Betriebsdichtheit durch ein befugtes Unternehmen überprüfen zu lassen. (Überdruckfänge mind. alle 5 Jahre, Unterdruckfänge mind. alle 10 Jahre)

Unser kompetentes Team bietet Ihnen daher diese Dichtheitsprüfung an. Dabei werden die Abgasanlagen auf ihren freien Querschnitt überprüft. Die Prüfung erfolgt je nach Beschaffenheit der Anlage mittels Raucherzeugung, kann aber auch durch eine Leckratenprüfung oder eine Ringspaltmessung durchgeführt werden.
 
Für die wiederkehrende Dichtprüfung beachten Sie bitte unser Sommerangebot 2017
Für weitere Information siehe Folder Betriebsdichtheitsprüfung

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